Kleingärtnerverein Uetersen e.V.
 

Garten ABC

A
Abfall
Gartenabfälle wie Laub, Gras oder Unkraut gehören auf den eigenen Kompost oder in die Biotonne. Bitte keine Ablagerungen auf Gemeinschaftsflächen oder Wegen. Sperrmüll, Elektroschrott und Haushaltsmüll → siehe M wie Müll.
Abgabe des Gartens
Die Parzelle ist Eigentum des Vereins und wird an die Mitglieder nur gepachtet. Eine Übertragung, Abgabe oder ein Verkauf der Parzelle ist ausschließlich mit Zustimmung des Vorstands möglich. Dies gilt auch für Kündigung und Weitergabe. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an den Vorstand und an die Obleute, um den korrekten Ablauf zu gewährleisten.
Autos
In Ausnahmefällen, z. B. für größere Transporte, kann eine Zufahrt in einigen Anlagen erlaubt werden – allerdings nur nach vorheriger Anmeldung mindestens 48 Stunden vorher bei den zuständigen Obleuten.
Beim Befahren der Wege ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten – Rücksicht auf andere Gartenfreunde, Kinder und Tiere hat oberste Priorität. Eine generelle Zufahrt oder das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Anlagen ist nicht gestattet.

B
Bauen
Für Neubauten, Anbauten oder Umbauten auf der Parzelle müssen vorab Bauanträge gestellt und vom Vorstand genehmigt werden. Ohne Genehmigung dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Baumschnitt
Ein regelmäßiger Rückschnitt sorgt für gesunde Bäume und mehr Licht im Garten. Bitte die jeweiligen Schnittzeiten beachten – für Obstbäume gelten andere Regeln als für Hecken oder Ziersträucher. Bäume dürfen nur bis 3,50m hoch sein.

C
Chemie im Garten
Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt. Es gelten naturnahe Methoden wie biologische Präparate oder altbewährte Hausmittel.

D
Düngung
Natürliche Düngemethoden wie Kompost oder organische Dünger werden empfohlen. Überdüngung belastet den Boden und das Grundwasser.

E
Ehrenamt
Unser Verein lebt vom freiwilligen Engagement seiner Mitglieder. Ob als Obfrau/Obmann, im erweiterten Vorstand oder bei Gartenaktionen – ehrenamtliche Hilfe wird immer gebraucht und ist sehr willkommen.
Erreichbarkeit
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie für den Vorstand und die Obleute postalisch und telefonisch erreichbar sind. Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden.

F
Feuer
Offenes Feuer ist verboten. Feuerschalen bis max. 1 m Durchmesser sind erlaubt, wenn ein sicherer Abstand zu Hütten und Hecken eingehalten wird. Rücksicht auf die Nachbarn ist Pflicht. Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden.

G
Gemeinschaft
Unsere Anlage lebt von Zusammenarbeit: Wer hilft, schafft Verbindung. Ein freundliches Miteinander trägt zum Vereinsleben bei – beim Plausch überm Zaun oder beim gemeinsamen Anpacken.
Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied leistet jährlich Gemeinschaftsstunden. Die Termine werden im Schaukasten veröffentlicht.
Grabenpflege
Auch der Graben am eigenen Garten muss sauber und frei von Wildwuchs gehalten werden.

H
Hecke
Hecken zum Hauptweg dürfen höchstens 1,20 m, zwischen den Gärten  max. 1,80 m hoch sein.
Hunde
Hunde sind erlaubt, müssen aber angeleint sein und dürfen andere Gärtner nicht belästigen. Hinterlassenschaften sind bitte sofort entsorgen.

I
Insektenfreundlichkeit
Blühstreifen, Wildstauden und Insektenhotels helfen Bienen, Hummeln und Co. Gärten mit „wilden Ecken“ sind ein Gewinn für die Artenvielfalt.

J
Jahreszeitenpflege
Gärtnern ist ein Jahreslauf: Frühling für den Start, Sommer für Pflege, Herbst fürs Ernten, Winter für die Planung und Instandhaltung des Gartens. Die wichtigsten Tipps gibt’s unter „Unser Gartenjahr“
Jahreshauptversammlung
Einmal im Jahr findet die Jahreshauptversammlung statt – hier werden wichtige Themen gemeinsam beschlossen.

K
Kinder
Kinder sind in unseren Gärten herzlich willkommen! Bitte achtet darauf, dass eure Spielgeräte sicher stehen und keinem etwas passieren kann..
Kompost
Ein gut geführter Kompost spart Müll und schont die Umwelt – aber bitte keine Essensreste oder Ungezieferfallen hineinwerfen.
Kontakt
Obleute und der Vorstand arbeiten alle ehrenamtlich. Wir kümmern uns engagiert um eure Anliegen, bitten aber um Verständnis, dass wir nicht rund um die Uhr erreichbar sind. Rückmeldungen erfolgen in der Regel zeitnah – aber nicht immer sofort.

L
Laub
Laub darf nicht auf Wege oder Nachbarparzellen geweht werden. Es ist zu kompostieren oder in die Biotonne zu geben – nicht einfach am Zaun entlang aufhäufen.

M
Mähen
Rasenpflege gehört zur regelmäßigen Gartenarbeit.
Müll
Müll gehört nicht in die Anlage: keine Müllsäcke am Gartenzaun, kein Sperrmüll, kein Elektroschrott. Küchenabfälle locken Mäuse und Ratten an – bitte unbedingt vermeiden!

N
Nachbarschaft
Ein freundlicher Umgangston und gegenseitige Rücksichtnahme machen das Gärtnern schöner. Probleme am besten direkt und sachlich ansprechen – notfalls hilft der Obmann oder der Vorstand.

O
Obmann/Obfrau
Für alle Fragen rund um Ihren Garten steht Ihnen Ihr Obmann oder Ihre Obfrau als Ansprechpartner zur Verfügung. Erst wenn diese Personen nicht weiterhelfen können, wenden Sie sich bitte an den Vorstand.

P
Parzellennummer
Die Parzellennummer muss gut sichtbar am Eingang angebracht sein.
Pacht
Die Pacht ist jährlich zum 28.2. fällig. Bei Nichtzahlung trotz mehrfacher Mahnung, droht die fristlose Kündigung.

Q
(aktuell kein Eintrag – Vorschläge willkommen!)

R
Ruhezeiten
Ruhestörungen durch laute Geräte oder Musik sind zu vermeiden. Die Ruhezeiten bitte der Gartenordnung entnehmen. Wenn mal gefeiert wird, meldet es in der WhatsApp Gruppe rechtzeitig an.
Ratten
Abfälle wie Essensreste oder Tierfutterreste führen zu Rattenbefall – bitte unbedingt vermeiden und sofort melden, wenn Anzeichen auftreten.

S
Strom & Wasser
Die Ablesetermine für Wasser (Ende Oktober) und Strom (Anfang Januar) werden rechtzeitig im Schaukasten bekanntgegeben. Bei Defekten bitte die Obleute informieren.
Stichweg
Die Stichwege müssen von den angrenzenden Gärten gepflegt werden.
Schaukasten
In jeder Anlage gibt es einen Schaukasten, in dem aktuelle Informationen, Termine und Aushänge des Vorstands und der Obleute bekannt gemacht werden. Bitte schaut regelmäßig dort hinein – besonders, wenn ihr nicht in der WhatsApp Gruppe der Anlage seid. Aushänge im Schaukasten gelten als offizielle Bekanntmachungen.

T
Tor
Das Tor zur Kleingartenanlage ist stets so zu belassen, dass es während der Öffnungszeiten des Kleingartenvereins geschlossen, aber nicht abgeschlossen ist.
Toilette
In unseren Kleingärten sind nur umweltfreundliche Sanitärlösungen wie Kompost- oder Trockentoiletten erlaubt. Ein herkömmliches Spülklo ist aus Wasserschutzgründen nicht gestattet.

U
Unkraut
Wildwuchs auf Wegen oder am Zaun und unter der Hecke,  sieht nicht nur unschön aus, sondern stört auch die Nachbarn. Regelmäßige Pflege ist Pflicht – idealerweise ohne Chemie. Gerade unter den Hecken oder am Zaun am Hauptweg ist regelmäßig alles sauber zu halten und von Unkraut zu entfernen.

V
Versicherung
Jeder Pächter muss eine Haftpflichtversicherung für den Garten abschließen und innerhalb von vier Wochen nach Übergabe beim Obmann/der Obfrau vorlegen.

W
Wege
Der Weg vor dem Garten gehört zur Parzelle und ist vom Pächter zu pflegen – dazu zählen Unkrautbeseitigung, Rasen mähen, Gewegplatten freihalten und Laubentfernung.
Winter
Auch im Winter ist es die Pflicht des Gärtners, im Garten regelmäßig nachdem Rechten zuschauen.

X
Xerophyten
Trockenheitsliebende Pflanzen wie Lavendel, Thymian oder Salbei brauchen wenig Wasser und ziehen Insekten an – ideal für sonnige Ecken!

Y
(aktuell kein Eintrag – Vorschläge willkommen!)

Z
Zaun
Ein friedliches Miteinander beginnt oft am Zaun: Er muss stabil, gepflegt und in der vorgeschriebenen Höhe gehalten sein. Einzelheiten stehen in der Gartenordnung. Wenn Sie vor Ihrer Gartenpforte stehen, gehört der Zaun oder die Hecke rechts davon zu Ihrer Parzelle.